Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einkauf von Dienst- und Werkleistungen von Hanspeter Etzold – natuerlichTeambildung.de
(Stand 26.07.2023)
§ 1 Grundsätze
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für den Einkauf von Dienst- und Werkleistungen durch Hanspeter Etzold – natuerlichTeambildung.de, im Folgenden Auftraggeber genannt.
(2) Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags werden im Rahmen einer vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung vereinbart.
§ 2 Erbringung der Leistung
(1) Der Auftragnehmer wird die Leistungen eigenverantwortlich, vollständig und auftragsgemäß erbringen. Dies gilt auch für vom Auftragnehmer eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer.
(2) Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber ausschließlich sachbezogene und formatorientierte Hinweise. Der Auftragnehmer ist vollkommen eigenständig tätig und entscheidet selbständig darüber, wie er die jeweilige Veranstaltung durchführt.
(3) Sämtliche für den jeweiligen Auftrag notwendigen Aufwendungen wird der Auftragnehmer – sofern keine rechtlichen oder tatsächlichen Gründe dagegenstehen – selbst und auf eigene Rechnung tragen.
§ 3 Vergütung bei Dienstleistungen
(1) Der Auftragnehmer erhält für die Tätigkeit eine Vergütung, die im Rahmen der jeweiligen Bestellung vereinbart wird. Mit der Vergütung sind sämtliche dem Auftragnehmer im Rahmen des jeweiligen Auftrags entstehenden Kosten und Aufwendungen abgegolten, sofern in der Bestellung keine sonstigen Regelungen enthalten sind.
(2) Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung ohne Abzug vom Auftraggeber auszugleichen.
(3) Die Vergütung erfolgt zuzüglich Umsatzsteuer, falls gesetzlich vorgeschrieben. Diese ist auf der Rechnung offen auszuweisen.
§ 4 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen
(1) Ausschließlich für den Fall, dass Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB erbracht werden, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.
(2) Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
(3) Für etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer gelten -- so weit in der Bestellung nicht anders vereinbart - die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich über alle ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekanntwerdenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse auch nach Beendigung des jeweiligen Auftrags Stillschweigen zu bewahren.
(2) Sofern der Auftragnehmer eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzt, hat er diese auf die Bestimmungen des Absatzes 1 zu verpflichten.
§ 6 Aufbewahrung und Rückgabe der Unterlagen
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren; insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht unbefugt Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des jeweiligen Auftrags auf Anforderung. nach Beendigung des jeweiligen Auftrags unverzüglich und unaufgefordert dem Auftraggeber zurückzugeben.
(2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten auch für vom Auftragnehmer eingesetzte Mitarbeiter bzw. beauftragte Subunternehmer.
§ 7 Loyalitätsverpflichtung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Laufzeit des jeweiligen Auftrags sowie für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Auftrags weder den Kunden des Auftraggebers noch Mitarbeiter des Kunden der Auftraggebers für Aktivitäten mit Bezug zu Leistungen des Auftraggebers abzuwerben oder Dritte hierbei zu unterstützen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, während der Laufzeit des jeweiligen Auftrags sowie für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Auftrags weder direkt noch indirekt für den Kunden des Auftraggebers oder mit diesem verbundenen Unternehmen für Aktivitäten mit Bezug zu Leistungen des Auftraggebers tätig zu werden.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Konventionalstrafe von 5.000,00 EUR an den Auftraggeber zu zahlen, wobei der Gesamtbetrag pro Kalenderjahr auf 15.000,00 EUR begrenzt ist. Weitere Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich die vereinbarte Leistung fachgerecht und mit Sorgfalt zu erbringen.
(2) Für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch den Auftragnehmer oder dessen Mitarbeiter bzw. beauftragten Subunternehmer entstehen, haftet der Auftragnehmer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 9 Datenschutz
(1) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es ist ihnen bekannt, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
(2) Die Datenschutzerklärung des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer in einem gesonderten Dokument bekanntgegeben/ist unter https://www.natuerlichteambuilding.de/einkaufsbedingungen/dsgvo abrufbar.
(3) Auftragnehmer und Auftraggeber werden auch sämtliche ihrer Mitarbeiter und beauftragten Subunternehmer auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichten.
(4) Sofern im Rahmen des jeweiligen Auftrags geschützte personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen Auftraggeber und Auftragnehmer eine separate Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung.
§ 10 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
(1) Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber für die von ihm als Arbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.
(2) Soweit der Auftraggeber wegen Verstoßes des Auftragnehmers gegen die Vorschriften des MiLoG haftbar gemacht wird, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von einem in diesem Zusammenhang entstandenen finanziellen Schaden frei.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, diese AGB einseitig zu ändern. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer von diesen Änderungen in Kenntnis setzen und ihm ein sechswöchiges Widerspruchsrecht einräumen. Widerspricht der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist nicht, gelten für ihn die neuen geänderten AGB. Ausgeschlossen vom Recht der einseitigen Änderung dieser AGB sind Regelungen der maßgeblichen Hauptleistungspflichten und -rechte.
(2) Änderungen der AGB und der Bestellung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(3) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.
(4) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Andernach.